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   BVerwG, 25.10.1978 - 8 C 13.77   

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https://dejure.org/1978,2586
BVerwG, 25.10.1978 - 8 C 13.77 (https://dejure.org/1978,2586)
BVerwG, Entscheidung vom 25.10.1978 - 8 C 13.77 (https://dejure.org/1978,2586)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Oktober 1978 - 8 C 13.77 (https://dejure.org/1978,2586)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Aussetzung der Vollziehung einer Einberufungsanordnung - Erledigung einer Dienstantrittsanordnung mit Aussetzung der Vollziehung einer Einberufungsanordnung - Entscheidungsmaßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung des Bestehens von Zurückstellungsgründen - Zurückstellung ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 13.11.1974 - VIII C 102.73

    Anfechtung einer Diensteintrittsanordnung - Erledigung einer

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1978 - 8 C 13.77
    Sie ist mit Ablauf des darin festgesetzten Dienstantrittszeitpunkts - 4. Oktober 1976 - gegenstandslos geworden (BVerwGE 47, 169).

    Eine Dienstantrittsanordnung, die ein selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt ist, rechtfertigt sich in inhaltlicher Hinsicht aus dem Einberufungsbescheid; sie ist grundsätzlich rechtmäßig, es sei denn, daß ihr zu dem neuen Dienstantrittstermin ein Entlassungsgrund nach den Entlassungsvorschriften des Wehrpflichtgesetzes, die hier allerdings nur entsprechend anzuwenden sind, entgegenstand (BVerwGE 47, 169 [171]).

    Die Aussetzung der Vollziehung, die vorliegend auf den Widerspruch des Klägers gegen den Einberufungsbescheid hin ergangen ist, schützt materielle Rechtspositionen nicht, die ein Beteiligter sich in ihrem Schutz geschaffen hat (vgl. BVerwGE 47, 169 [174, 175]).

  • BVerwG, 26.06.1969 - VIII C 36.69

    Anfechtung von Musterungsbescheid und Einberufungsbescheid - Zurückstellung vom

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1978 - 8 C 13.77
    Insbesondere in BVerwGE 31, 324 und 32, 243 ist ausgesprochen, daß ein Einberufungsbescheid eine doppelte rechtliche Bedeutung hat.

    "sei es unter Mißachtung des Gestellungsgebots oder sei es auf Grund einer behördlichen ... Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen den Einberufungsbescheid ..." (BVerwGE 32, 243 [246]).

  • BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 90.70

    Einberufung zum Wehrdienst - Erhebung einer Verpflichtungsklage

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1978 - 8 C 13.77
    Ob sich der Kläger gegenüber der Einberufung auf einen Zurückstellungsgrund berufen kann, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 37, 151 [BVerwG 28.01.1971 - VIII C 90/70] [152]) vorliegend nach den Verhältnissen zu beurteilen, die am 17. Mai 1976 als dem im Einberufungsbescheid vom 1. April 1976 festgesetzten Einberufungstermin bestanden, nicht dagegen nach den Verhältnissen am 4. Oktober 1976 als dem später neu festgesetzten Dienstantrittstermin.

    Ein Zurückstellungsgrund nach § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a WPflG scheidet aus, weil der Kläger in diesem maßgeblichen Zeitpunkt erst ein Semester hinter sich und das zweite soeben begonnen hatte; im Sinne der genannten Vorschrift ist eine Ausbildung oder ein selbständiger Ausbildungsabschnitt nach ständiger Rechtsprechung erst dann weitgehend gefördert, wenn mindestens ein Drittel der vorgeschriebenen oder regelmäßig erforderlichen Ausbildungszeit zurückgelegt ist (BVerwGE 37, 151 [BVerwG 28.01.1971 - VIII C 90/70] mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 37.67

    Beschränkung des Rechtsstreits auf die Erledigungsfrage bei nur einseitiger

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1978 - 8 C 13.77
    Wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat, vermag die wehrdienstbedingte Unterbrechung einer Ausbildung, die noch nicht zu mindestens einem Drittel abgeleistet und daher noch nicht weitgehend gefördert im Sinne der spezielleren Vorschrift in § 12 Abs. 4 Setz 2 Nr. 3 Buchst. a WPflG ist, eine Zurückstellung nach der allgemeinen Vorschrift in § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG nicht zu rechtfertigen, wenn nicht darüber hinausgehende zusätzliche Härtegründe vorliegen (vgl. BVerwGE 31, 318 [323]).
  • BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 88.68
    Auszug aus BVerwG, 25.10.1978 - 8 C 13.77
    Insbesondere in BVerwGE 31, 324 und 32, 243 ist ausgesprochen, daß ein Einberufungsbescheid eine doppelte rechtliche Bedeutung hat.
  • BVerwG, 17.12.1970 - VIII C 113.68
    Auszug aus BVerwG, 25.10.1978 - 8 C 13.77
    Im Rahmen der Vorschrift kommt nur eine Härte in Betrecht, die als solche nach Beginn des Wehrdienstverhältnisses entstanden ist (BVerwGE 37, 62 [BVerwG 17.12.1970 - VIII C 113/68]).
  • BVerwG, 21.06.1972 - VIII C 66.71
    Auszug aus BVerwG, 25.10.1978 - 8 C 13.77
    Für diese Auslegung spricht außer der Interessenlage der Wortlaut der Bescheide vom 14. April und 21. Juli 1976, in denen unter Bezug auf den Einberufungsbescheid u.a. von Aussetzung seiner Vollziehung und - Bescheid vom 21. Juli 1976 - davon die Rede ist, der Einberufungsbescheid erhalte "bis auf die ... Änderung wieder seine volle Gültigkeit", daß der Kläger sich am 4. Oktober 1978 "zum Dienstantritt zu stellen" habe (vgl. auch Urteil vom 21. Juni 1972 - BVerwG 8 C 66.71 - [Buchholz 448.0 § 21 WPflG Fr. 12]).
  • BVerwG, 23.04.1980 - 8 C 73.78

    Feststellungsklage - Wehrpflichtiger - Wehrdienst - Einberufungsbescheid -

    Tritt ein Wehrpflichtiger den Wehrdienst zu dem im Einberufungsbescheid bestimmten Gestellungszeitpunkt nicht an, so wird dadurch allein (auch) das im Einberufungsbescheid enthaltene Gestellungsgebot nicht gegenstandslos; der Wehrpflichtige bleibt als Soldat grundsätzlich verpflichtet, den Wehrdienst bei der im Einberufungsbescheid genannten Truppe anzutreten, ohne daß es einer neuen Dienstantrittsanordnung bedarf (teilweise Änderung der Rechtsprechung, vgl. z.B. BVerwGE 31, 324; 32, 243 [BVerwG 26.06.1969 - VIII C 63/66]; 39, 319 [BVerwG 16.02.1972 - V C 6/71]; Urteile vom 22. Juni 1977 - BVerwG 8 C 16.76 - und vom 25. Oktober 1978 - BVerwG 8 C 13.77 -).
  • BVerwG, 21.05.1980 - 8 C 53.79

    Widerspruch gegen einen Einberufungsbescheid - Änderung eines

    Daher ist die im Bescheid vom 5. März 1979 verfügte Änderung des Einberufungsbescheids so zu verstehen, daß sie sowohl den Beginn des Wehrdienstverhältnisses als auch den Befehl zum Diensteintritt vom 2. April 1979 auf den 2. Juli 1979 verlegt (vgl. dazu Urteile vom 18. Februar 1976 - BVerwG 8 C 93.74 - und - BVerwG 8 C 66.73 - und zuletzt vom 25. Oktober 1978 - BVerwG 8 C 13.77 -).
  • BVerwG, 16.10.1980 - 8 C 65.79

    Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbescheides - Rechtsverletzung

    Das bedeutet, daß der Einberufungsbescheid in seinem das Wehrdienstverhältnis begründenden gestaltenden Teil unberührt blieb und lediglich in seinem befehlenden Teil - Gestellungsgebot - betroffen wurde (vgl. z.B. BVerwGE 31, 324; 32, 243 [BVerwG 26.06.1969 - VIII C 63/66]; Urteil vom 25. Oktober 1978 - BVerwG 8 C 13.77 - vgl. aber auch das z.T. rechtsprechungsändernde, zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil vom 23. April 1980 - BVerwG 8 C 73.78 -).
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